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Feld-Sonnenuntergang

Angebotene Leistungen

Weizen-Pflanze

Gesetzlich Versicherte

Damit die Kosten der Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, muss als wichtigste Voraussetzung eine psychische Erkrankung entsprechend dem internationalen Diagnosesystem der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10) vorliegen. Zudem muss die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der psychotherapeutischen Behandlung bei ausreichend guter Prognose eines Behandlungserfolges festgestellt werden. Ob die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, wird vor Beantragung bzw. Genehmigung einer Therapie geprüft. Nach Bewilligung der Therapie werden die Kosten dann direkt mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet.

Sonnenaufgang über dem Weizenfeld

Privat Versicherte

Bei Privatversicherten hängt der Ablauf von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Sie sollten deshalb vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang Kosten für eine geplante Behandlung übernommen werden und sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen. Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrer behandelnden Psychotherapeutin. Die Höhe des Honorars für Privatversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Pflanzen|Gewächse

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie psychotherapeutische Behandlung in der hiesigen Praxis in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden Ihnen nach der jeweiligen Behandlung in Rechnung gestellt. Das Honorar für die psychotherapeutische Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Das Honorar für eine Sprechstunde (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten) beläuft sich aktuell auf 134,06 Euro. Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung liegen je nach Therapierahmen und Sitzungsform zwischen 134,06 und 167,58 Euro (GOP-Ziffer 812a, 870, 801a). Hinzukommen können Kosten wie beispielsweise für die Erhebung der biografischen Anamnese oder die Auswertung von psychologischen Testverfahren.
 
Als Selbstzahler können Sie zusätzlich Paartherapie in der hiesigen Praxis in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden Ihnen nach der jeweiligen Behandlung in Rechnung gestellt. Diese werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten belaufen sich pro 60 Minuten auf 150,00 Euro bzw. pro 90 Minuten auf 225,00 Euro.

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